Programm
der Wählervereinigung "Bürger für Rödinghausen e.V."
1. Eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen/Bürger an Grundsatzentscheidungen
- dafür schrittweise Einführung von direkt demokratischen Elementen im Entscheidungsprozess
z.B. eine frühzeitige öffentliche Planung von größeren Bauvorhaben
2. Schutz der Biodiversität, die Natur-/ Artenvielfalt und Tierschutz (Erhalt der Schöpfung)
- die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen, durch Pflanzung, Hege u. Pflege insektenfreundlicher Pflanzen in Gärten und an Wegrändern sowie, Aufklärung und Unterstützung diesbezüglich in der Gemeinde
- der Schutz von Arten und die Reduzierung von Umweltverschmutzung
- der Schutz der Feldränder vor Vermüllung, durch Müllsammelaktionen der Mitglieder , sowie die Einbindung und Aufklärung von Bürgern evtl. Schülern, über die Folgen die durch Vermüllung entstehen können.
- Förderung und Erhalt der Biodiversität
- mehr Flächen für Blühwiesen, die nicht während der Vollblüte gemäht werden.
anlegen von Blühflächen für Insektenspezialisten , die nur bestimmte Pflanzen zum Leben und
und zur Fortpflanzung benötigen
3. Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen
- keine Bebauung von Acker-/Grünflächen durch Industrie-PV-Anlagen, wir setzen uns für die
aktive Erhaltung von Lebensmittelanbaugebieten ein.
- wir setzen uns ein, Verunreinigungen durch Mikroplastik zu vermeiden, wo immer es möglich ist
- wir fordern: kein Abholzen von Wäldern für Windenergie, der Schutz heimischer Wälder steht für uns im Vordergrund.
4. Kostenbewusste Ausgabenpolitik ( sorgsamer Umgang mit Steuergeldern)
- größtmöglichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen
- kontinuierliche Optimierung der Kostenstrukturen
- regelmäßige Überwachung von Verwaltungsaufwänden um Steuern/Abgaben/Hebesätze gering zu halten
5. Maßvolle Steuern und Gebühren
- Unterstützung von Tierheimen / Tierschutzinstitutionen
- wir setzen uns ein, für die Überarbeitung der Hundesteuer, zwecks Reduzierung der Hundesteuer für Zweit- und Dritthunde
- zeitliche Befreiung der Hundesteuer für Tierschutzhunde als Entscheidungshilfe für Hunde aus Tierheimen und somit zur Entlastung von Tierheimen und Tierschutzinstitutionen beitragen.
6. Zeitgemäßes Bildungs- und Betreuungsangebot
- Transparente Warte- und Vergabelisten für Kindergarten- und Schulplätze
- Vorberufliche Bildung: Handwerker aus der Region stellen sich und das Berufsbild vor, evtl. im Werkraum der Gesamtschule. Evtl. Probearbeitstage in den Betrieben.
- VHS - Kurse in der Gemeinde anbieten.
- Nachmittagsbetreuung, Hilfe bei Hausaufgaben, Förderung der Motorik durch Basteln und Malen Spiele zur sozialen Entwicklung, sowie den Einsatz von ehrenamtlichen Erziehern / Erzieherinnen hierfür.
7. Verlässliche Öffnungszeiten des Freibades
- Kooperation mit Nachbargemeinden ( z.B. bei Ausfall des Bademeisters)
- wir regen an, dass Schwimmkurse speziell für Erwachsene und Behinderte angeboten werden.
8. Kooperation mit Nachbarkommunen (Feuerwehr/Bauhof/zentraler Einkauf)
- Gemeinschaftsarbeit, Pflege und Nutzung gemeinschaftlich angeschaffter Gerätschafften
zur Entlastung der einzelnen Kommunen
- Grünabfallentsorgung optimieren ( z.B. mit der Nachbargemeinde Markendorf)
9. Arbeitnehmer- und Wirtschaftsfreundliche Politik
- ideologiefreier Umgang mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern
10. Förderung des Ehrenamtes
- mehr Aufklärung und Informationen über Ehrenämter und finanziellen Ausgleich hierfür
- Interessen von Bürgern durch ehrenamtliche Informationsveranstaltungen fördern
11. Förderung des Zusammenhaltes der dörflichen Gemeinschaft
- Vereinsarbeit: Feuerwehr, Sportvereine, Heimatvereine
- Bürgerbeteiligung: aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse
- Dorfgespräche oder Zukunftswerkstätte, Förderung der Mitgestaltung und Verantwortung
12. Gesamtheitliche, ideologiefreie Energieversorgung
- wir fordern verfügbare Technologien und Ressourcen nutzen um eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten.
- Verhinderung der Privatisierung von systemrelevanter Infrastruktur
13. Einhaltung eines 1000m Schutzabstandes beim Bau von Windenergieanlagen
- Auseichender Schutzabstand zu Wohngebäuden, nicht unter 1.000 Meter